§1 Verhalten
Innerhalb wie außerhalb der Gilde ist ein vernünftiger, respektvoller Umgang miteinander zu pflegen. Dabei soll natürlich nicht auf Späße und dergleichen verzichtet werden, es darf jedoch nie der Respekt vor dem Menschen hinter dem WoW-Charakter vergessen werden. Wir sind alle nicht perfekt und fehlerfrei, daher behandle dein Gegenüber stets so, wie du auch behandelt werden möchtest! Jedes Mitglied möchte mit Spaß und Freude WoW spielen und sich nicht auch noch in seiner Freizeit über andere ärgern!
Rassistische, sexistische oder homophobe Äußerungen, Nicknames, Avatare oder aber auch ähnlich extreme Haltungen sind definitiv nicht erwünscht und werden nicht geduldet.
§2 Discord und Kommunikation
Wir benutzen Discord für unsere Gildenkommunikation, welche somit auch außerhalb des Spiels funktioniert. Der Betritt zum Discord-Server ist zwingend erwünscht. Der Beitrittslink ist im Gildenmenü unter Info zu finden. Bitte verwendet einen aussagekräftigen Namen, auf den man auf euren Charakter schließen kann.
Die Nutzung der Voice-Channels wird nicht vorausgesetzt, ist aber durchaus erwünscht. Primär findet unser Gildenleben durch die Voice-Chats im Discord statt und wer diese meidet, wird sich nicht in die Gilde integrieren können.
Grundsätzlich gilt in Bezug auf Gespräche und Gesprächsinhalte im Discord und im Spiel, dass diese auch dort verbleiben und nicht zur Unterhaltung oder Information Dritter dienen. Dies drückt weder Verlässlichkeit noch Vertrauenswürdigkeit aus.
Für die Teilnahme an Raids ist die Anwesenheit im Discord mit funktionierendem Mikrofon zwecks Absprachen und Anweisungen durch den Raidleiter zwingend notwendig!
§3 Konflikte
Wo immer Menschen aufeinander treffen, bleiben auch Konflikte nicht aus. Diese sollten jedoch zwischen den Betroffenen im direkten Gespräch – und nicht im Gildenchat oder in öffentlichen Discord-Channels – geklärt werden. Dabei ist darauf zu achten, sachlich zu bleiben und auch stets daran zu denken, dass jeder Fehler machen kann. Niemand ist ohne Fehl und Tadel!
Sollte eine Einigung unter vier Augen nicht möglich sein, dann ist die Gildenleitung als Mediator hinzuzuziehen. Eine friedvolle Lösung ist in jedem Fall anzustreben, anderenfalls führt die Gildenleitung nach sorgfältiger Abwägung eine Einigung herbei.
§4 Philosophie
Es gibt keine Anwesenheitspflicht im Spiel, das reale Leben geht immer vor. Eine aktive Teilnahme am Gildenleben ist jedoch sehr erwünscht und hilft uns sehr, die Gilde auszubauen und lebendig zu gestalten. Grundsätzlich stehen bei uns gute Stimmung und nette Leute vor Raid-Fortschritt und Erfolgsdruck.
§5 Inaktivität
Nicht abgemeldete, inaktive Charaktere können nach drei Monaten aus der Gilde entlassen werden. Nach vorheriger Abmeldung verbleiben die Charaktere in der Gilde, es wird ihnen ein spezieller Urlaubsrang verliehen. Inaktive Twinks können jederzeit aus der Gilde entlassen werden.
§6 Kalender
Der Ingame-Kalender ist ein wichtiges Hilfsmittel, um gemeinsame Aktivitäten wie Raids, Events und sonstiges planen und koordinieren zu können. Daher ist jedes Gildenmitglied dazu angehalten, sämtliche Kalendereinladungen seitens der Gilde bis spätestens 24 Stunden vorher verbindlich mit „Annehmen“ oder „Ablehnen“ zu beantworten! Es besteht keine Teilnahmepflicht an Gildenveranstaltungen, aber wer auf „Annehmen“ klickt, sollte dann auch anwesend sein (wichtige, spontane RL-Gründe gehen natürlich immer vor).
Für Raids verwenden wir außerdem die Kalenderfunktion in Discord, da diese uns mehr Möglichkeiten bietet als der Ingame-Kalender.
§7 Aufnahme neuer Mitglieder/Anwärterzeit
Jedes Gildenmitglied ist dazu berechtigt und auch angehalten, sich aktiv an der Suche neuer Mitglieder zu beteiligen. Das Einladen neuer Mitglieder ist der Gildenleitung vorbehalten, Interessenten sind dahingehend weiter zu verweisen. Die Anwärterzeit beträgt mindestens zwei Wochen, in denen beide Parteien entscheiden können, ob sie zueinander passen. Danach wird von der Gildenleitung über die Annahme oder Ablehnung des Anwärters entschieden.
§8 Ränge und ihre Bedeutung
Ränge:
- Narrenkaiser: Gildenmeisterin
- Narrenkönig: Offiziere
- Narrenoffitwink: Offizier-Twinks
- Narrenritter: Raidkader
- Narr: Mitglieder
- Narrentwink: Twinks von Mitgliedern
- Entschwunden: Urlaubsrang
- Narrenanwärter: Anwärter
§9 Raid
Hierzu existiert ein gesondertes Regelwerk. Dieses ist auf dem Discord-Server zu finden.
Oftmals beteiligt sich ein Teil des Raidkaders nur äußerst selten am sonstigen Gildenleben außerhalb der Raids. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Mitgliedersuche mit besonderem Fokus auf Gildenaktivität wieder aufzunehmen, um auch außerhalb des Raids weiterhin viele gemeinsame Unternehmungen auf die Beine stellen zu können. Sollte es durch die steigende Mitgliederzahl zu Engpässen bei der Gruppengröße des Raids (zu viele Anmeldungen) kommen, werden wir diejenigen Mitglieder bevorzugt bestätigen und einladen, die auch außerhalb des Raids am Gildenleben teilnehmen.
§10 Gildenbank
Inhalte der Gildenbank dienen der Gilde und ihren Mitgliedern. Jedes Gildenmitglied darf aus den ersten Fächern eine begrenzte Anzahl Items entnehmen. Solltet ihr etwas darüber hinaus benötigen, so wendet euch bitte an einen der Offiziere. Das letzte Gildenbankfach ist hochwertigerem Raidbedarf sowie BoE-Items aus unseren Raids vorbehalten. Letztere liegen dort für zwei Wochen, nachdem sie geplündert wurden. Während dieser Zeit können alle Charaktere in der Gilde Bedarf auf die Items anmelden. Diese werden an den jeweils ersten Interessenten vergeben, welcher sie persönlich entgegennehmen und einmal direkt anlegen muss. Nach Ablauf der zwei Wochen werden die nicht vergebenen Items im Auktionshaus verkauft und der Erlös auf die Gildenbank eingezahlt.
§11 Änderungsvorbehalt
Die Gildenregeln können jederzeit angepasst werden. Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig über die aktuellen Gildenregeln zu informieren. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
Mit Eintritt in die Gilde erkennt jedes Mitglied diese Regeln an! Bei Verstoß gegen eine der Regeln ist mit Konsequenzen seitens der Gildenleitung zu rechnen. Wie diese ausfallen, wird je nach Sachlage entschieden.
Stand: Frühjahr 2023